Klassenelternbeirat

Die Elternvertreter einer Klasse bilden zusammen den Klassenelternbeirat.

Gewählt wird jeweils zu Beginn eines Schuljahres in der ersten und dritten Klasse für jeweils 2 Jahre. Pro Klasse werden 3 Elternvertreter gewählt, den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Anschließend entscheiden die Elternvertreter wer von ihnen Mitglied des Schulelternbeirats wird.

  

Aufgaben

Elternabend

Der Klassenelternbeirat ist für die Organisation von Elternabenden verantwortlich. Das beinhaltet die Terminabsprache mit der/dem Klassenlehrer/in, die Erstellung der Einladung nebst Festsetzung der Tagesordnungspunkte, die Verteilung der Einladungen an Eltern und Lehrer sowie die Gesprächsleitung an dem Elternabend selbst.

Kommunikation


Eine weitere, wichtige Aufgabe des Klassenelternbeirats ist die Kommunikation zwischen den (Klassen-)Lehrern und den Eltern. Der 1. Elternvertreter ist der Ansprechpartner der (Klassen)Lehrer und wird von diesen über alle für die Eltern relevanten Themen informiert. Die Weiterleitung dieser Informationen obliegt dann dem Klassenelternbeirat. Andersherum ist der Klassenelternbeirat Ansprechpartner für die Eltern, die sich mit ihrem Anliegen nicht direkt an die jeweiligen Lehrer wenden können oder möchten.


Konferenzen/Sitzungen

Die Mitglieder des Klassenelternbeirats nehmen an den Zeugniskonferenzen und Klassenkonferenzen teil und gehen natürlich auch zu den Sitzungen des Schulelternbeirats.

Klassengemeinschaft

Eine gute Klassengemeinschaft wünschen sich alle Eltern für ihre Kinder, damit diese sich an ihrer Schule wohl fühlen. Aber auch eine gute Gemeinschaft unter den Eltern ist sehr wichtig! Der Klassenelternbeirat kann mit der Organisation von Treffen innerhalb und außerhalb des Schulalltags maßgeblich an der Gestaltung einer positiven Gemeinschaft beteiligt sein. Das bedeutet aber nicht, dass die Organisation allein durch die gewählten Elternvertreter erfolgen muss; jeder kann sich darin einbringen!! Es gibt viele Möglichkeiten (Stammtische, Sommerfeste, gemeinschaftliche Ausflüge, etc.), der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

Verschwiegenheitspflicht

Die Elternvertreter werden bei „Amtsantritt“ seitens der Schulleitung zur Verschwiegenheit verpflichtet; es ist Ihnen nicht erlaubt, während oder nach der Amtsdauer über persönliche Informationen bezogen auf einzelne Kinder, die Klassengemeinschaft oder die Lehrkräfte  zu reden.

In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass kritische Themen nur in einem abgeschlossenen Raum (z.B. im Schulgebäude) besprochen werden sollten und nicht in der Öffentlichkeit (z.B. auf einem Stammtisch in öffentlichen Räumen) diskutiert werden dürfen.