Elternbrief vom 10.09.2024

Liebe Eltern,

die erste Schulwoche ist schon wieder rum und die ganz große Aufregung hat sich gelegt. Ich begrüße recht herzlich unsere 55 neuen Schulkinder und ihre Eltern an unserer Schule.

Mit diesem Brief möchte ich Ihnen allen erste Informationen zu den kommenden Wochen geben, die mit unserer Zirkuswoche einen Höhepunkt haben.

Doch der Reihe nach:

Personal

Das neue Schuljahr bringt auch beim Personal wieder einige Veränderungen mit sich. Als Erstes ist an dieser Stelle Frau Kriegling zu verabschieden. Frau Kriegling hat die Schule gewechselt und ist nun in Hamburg tätig. Vorübergehend verlassen hat uns auch Frau Gauro. Sie hat inzwischen erfolgreich Nachwuchs bekommen. Wieder zurück sind nun Frau Bade und Frau Niemeyer-Reeckmann. Neu zu uns gekommen ist als Lehramtsanwärterin Frau Möller.

Fundkiste

Die Fundkiste wurde zwar gerade erst geleert, sie ist dennoch wieder gut gefüllt.

Unterrichtsfreie Schultage im Schuljahr 2024/25

  • 10.2024 Schulentwicklungstag
  • 05-07.03.2025 bewegliche Ferientage

Achtung: die folgenden Tage sind in einigen Kalendern falsch als Ferientag in Schleswig-Holstein gekennzeichnet:

  • 02.2025
  • 05.2025

Tag der offenen Tür

Der diesjährige Tag der offenen Tür findet am Samstag, den 9.11.2024 von 10:00Uhr – 12:00Uhr statt und ist für alle Schulkinder eine verbindliche Schulveranstaltung. Weitere Informationen dazu erfolgt durch die Klassenlehrkraft.

Schulfotograf

An den Tagen 12. und 13.September kommt unser Schulfotograf in die Schule. Wann genau welche Klasse fotografiert wird, teilt Ihnen die Klassenlehrkraft mit.

Zirkuswoche vom 23.-27.September

Es sind wieder vier Jahre vergangen und endlich kommt in diesem Schuljahr wieder unser Zirkus Zaretti zu uns.

Wir benötigen Ihre Hilfe!

Am Samstag, den 21.09.2024, benötigt der Zirkus von 10:00Uhr bis ca. 12:00Uhr

10-15 erwachsene Helfer (mit Kindern), die beim Zeltinnenaufbau (Sitzbänke etc.) helfen. Bitte melden Sie uns zurück, wenn Sie uns und Ihren Kindern helfen können.

Von Montag bis Donnerstag werden täglich von 8:30Uhr bis 12:00Uhr jeweils drei Schulklassen am Vormittag im Zirkus ihren „Unterricht“ haben. Abends findet dann Ihre Aufführung von 17:00Uhr-ca.18:45Uhr vor Publikum im Zirkuszelt statt.

Kosten für das Zirkusprojekt:

  1. Kind: 22,-€
  2. Kind: 16,-€
  3. Kind:   0,-€

Wird von der Klassenlehrkraft eingesammelt.

Aufführung/Eintritt:

  • Erwachsene 10,-€/Person (2.Besuch dieser Person 5,-€)
  • nicht „schuleigene“ Kinder 5,-€/Kind

Weitere bisher feststehende Termine können Sie unserer Homepage entnehmen.

Viele Grüße,

S. Gertz

Schulleiter

Elternbrief vom 11.10.2023

Liebe Kinder, liebe Eltern,

die ersten Ferien stehen schon wieder vor der Tür und es kommen wieder die ersten Informationen und wichtige Termine.

 

Personal

Wie fast in jedem neuen Schuljahr, gibt es auch in diesem Schuljahr Veränderungen im Personal.

Erstmals darf ich mit Herrn Stefan Moritz, einen Kollegen begrüßen. Herr Moritz ist der Klassenlehrer der Känguruklasse (1c). Ebenfalls neu im Kollegium ist Frau Insa Hemptenmacher. Verabschieden mussten wir uns dagegen von Frau Kählert, die ihre Staatsprüfung bei uns erfolgreich abgeschlossen hat und nun im Kreis Segeberg tätig ist. Frau Bade befindet sich nun aktuell ein Jahr im wohlverdienten Sabbat.   

 

Schülerinnen und Schüler

Insgesamt besuchen unsere Schule nun 262 Kinder. Unsere neuen Erstklässler sind gut in der Schule angekommen und nun schon sehr viel selbstständiger. Daher unsere Bitte: Haben Sie Vertrauen in Ihre Kinder und verabschieden Sie Ihr Kind ab jetzt am Eingang zum Schulgebäude.

Beim Abholen bitte ich darum, außerhalb des Schulgebäudes oder im Foyer (Bereich beim Aquarium) zu warten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Schulwegsicherung und Klimaschutzkampagne

In den vergangenen Wochen fand die Klimaschutzkampagne „Zu Fuß zur Schule“ statt. Unterstützen Sie uns und Ihre Kinder und lassen Sie Ihre Kinder auch weiterhin zu Fuß zur Schule kommen.

Für große Gefahren sorgen morgens gerade die Vielzahl an Elternfahrzeugen auf der Zuwegung zum Schulgelände und den Lehrerparkplätzen für unsere Schulkinder.

Sowohl an der Zuwegung Martin-Meyer-Weg als auch an der Sieker Landstraße sind von der Gemeinde „Kiss and ride - Zonen“ eingerichtet worden. Bitte nutzen Sie diese Flächen während der angegebenen Zeit, um die Kinder aussteigen zu lassen – der Ausstieg erfolgt natürlich nur nach rechts zum Gehweg.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug abstellen müssen, weil z.B. ein Gespräch in der Schule ansteht, nutzen Sie bitte die Parkzonen im Papenwisch oder die Parkbuchten an der Sieker Landstraße sowie freie und als Parkfläche ausgewiesene Parkplätze auf dem Parkplatz.

Wir bitten zu beachten, dass die gesamte Zuwegung von der Sieker Landstraße kommend zum Schulgebäude ein Rettungsweg ist, so dass jedwedes Halten auf oder am Rand der Fahrbahn zu jeder Zeit gesetzlich verboten ist.

 

Tag der Offenen  Tür am Samstag, den 04.11.2023

Direkt nach den Herbstferien beginnt für die zukünftigen Erstklässler (Schuljahr 2024/2025) der Anmeldezeitraum. Wie in den vergangenen Jahren bietet die Grundschule Schmalenbeck den Tag der Offenen Tür an. Alle zukünftigen ABC-Schützen und ihre Eltern aber auch Sie als Eltern unserer jetzigen Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag die Möglichkeit, einen Einblick in unsere tägliche Arbeit zu erhalten.

Die Schulveranstaltung findet von 10.00 – 12.00 Uhr statt und ist für unsere Schulkinder als Schulveranstaltung für den gesamten Zeitraum ein Pflichttermin.

 

Erster Schultag nach den Herbstferien, Schulentwicklungstag und beweglicher Ferientag

Der erste Schultag nach den Ferien ist der Mittwoch, 1.November 2023. Direkt im Anschluss der Herbstferien folgt am Dienstag, 31.10.2023, mit dem Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag. Deshalb haben wir für den 30.Oktober 2023 einen Schulentwicklungstag (Lehrerfortbildung) festgelegt.

In diesem Schuljahr gibt es lediglich einen beweglichen Ferientag. Der wurde im Schulverband auf den 29.01.2024 festgelegt.

Sowohl am 30.Oktober 2023 als auch am 29.Januar 2024 ist eine Betreuung durch die Turmgeister (Nachmittagsbetreuung) – nach Anmeldung – jedoch wie immer gewährleistet.

Weitere Termine entnehmen Sie bitte der Homepage.

 

Geschlossene Nachmittagsbetreuung wegen einer internen Fortbildung

Am 1. Dezember 2023 findet nur die Frühbetreuung statt die Nachmittagsbetreuung entfällt. Der Unterricht findet ganz normal statt.

 

Fundkiste im Foyer

Schon nach wenigen Wochen ist die Fundkiste überfüllt. Bitte kontrollieren Sie, ob nicht bei Ihnen Kleidungsstücke vermisst werden. Die Fundkiste wird in den Weihnachtsferien komplett geleert.

 

Großartige Leistungen der Kinder beim Spendenlauf im Wald

Gemeinsam mit unserem Paten des Projekts „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“, Joachim Philipkowski, ehemaliger Profifußballer des FC St. Pauli und 1. FC Nürnberg, startete der Lauftag durch den Wald. Insgesamt erliefen unsere Schulkinder knapp 6.700,-€. Damit ist es uns wieder möglich unser Spielangebot für die Pausen zu erweitern und weitere Projekte zu ermöglichen.

Vielen Dank dafür.

 

Sammelstelle für leere Druckerpatronen, Handys sowie Korken

Unsere Schule beteiligt sich aktiv an Sammlungen zugunsten von Umweltprojekten und Sozialprojekten. Inzwischen wurde die Sammlung mit einer Kork-Sammelstelle für den NABU erweitert.

Bitte unterstützen Sie uns dabei. Alle Sammelbehälter finden sie bei uns im Foyer.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz

(Rektor)

Elternbrief vom 20.12.2022

Liebe Kinder, liebe Eltern,

das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Zeit für mich, mich bei euch und Ihnen für die gute Unterstützung und das Vertrauen zu bedanken. Wir wissen das sehr zu schätzen.

Wie in jedem Jahr habe ich noch einige Informationen weiterzugeben.

Milchverkauf

Seit kurzem findet wieder unser Milchverkauf zu unserem gemeinsamen Klassenfrühstück jeweils in der 1. Pause statt, worüber wir alle sehr froh und dankbar sind. Es ist lediglich als Ergänzung zum gesunden gemeinsamen Frühstück gedacht. Das Team hat sich an die Abläufe gewöhnt und sich eingearbeitet. Demnächst wird nun das Angebot überarbeitet und verbessert. Wünschenswert ist noch, dass der Milchverkauf bald auch jeweils in der 2.Pause möglich ist. Dafür werden noch freiwillige Unterstützungskräfte gesucht. Eine weitere Bitte habe ich an Sie noch. Geben Sie Ihrem Kind bitte nur Geld in einer angemessenen Größenordnung mit. So sind beispielsweise 10,-Euro einfach zu viel.

Pünktlichkeit

Leider häuft sich immer mehr das Problem der Unpünktlichkeit von Kindern. Dies erleben wir sowohl morgens vor dem Unterricht als auch nach den Pausen. Sprechen Sie bitte mit Ihren Kindern darüber, wie wichtig Pünktlichkeit ist. So fängt die Schule genau um 7:55Uhr an.

Krankmeldungen

Bitte melden Sie Ihr Kind, wenn es krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen kann, vor Unterrichtsbeginn ab. Sollte das Telefon gerade nicht besetzt sein, sprechen Sie die Nachricht bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen nämlich sonst bei jeder Familie aus Sicherheitsgründen an, wenn das Kind unentschuldigt fehlt, um sicherzustellen, dass dem Kind nichts auf dem Schulweg passiert ist.

Meldepflicht bei Scharlach

In den letzten Wochen hatten wir vermehrt Scharlachfälle in der Schule. Scharlach ist zwar vom Arzt aus nicht namentlich meldepflichtig, aber in der Schule muss es aus Arbeitsschutzgründen (Schwangerschaft) gemeldet werden. Auch hier bitte in der Schule anrufen oder per Mail informieren.

Bringen und Abholung von Kindern

Eine Bitte haben wir an alle Eltern: Wenn Sie Ihr Kind zum Unterricht bringen oder nach dem Unterricht abholen, verabschieden Sie sich vor der Haustür oder warten Sie bitte außerhalb des Gebäudes und des Schulhofs. Besprechen Sie vorher mit Ihrem Kind, wo sie warten. Vielen Dank für das Verständnis.

Fahrräder und Roller

Immer wieder kommt es zu Vandalismus an Fahrrädern oder Rollern. Auch erleben wir sehr häufig, dass diese nicht oder falsch angeschlossen sind. Die Grundschule hat zwar einen Fahrradkeller, aber auch dieser ist nicht verschlossen. Vandalismus durch 3.Personen ist vom Schulträger aus nicht versichert

Der letzte Schultag am Donnerstag, 22.12.2022, vor den Weihnachtsferien endet für alle Schülerinnen und Schüler um 11:55 Uhr! Die Nachmittagsbetreuung bei den Turmgeistern findet aber in bekannter Weise statt.

Das Kollegium der Grundschule Schmalenbeck wünscht allen Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, alles Gute und vor allem Gesundheit für das kommende Jahr 2023.

Stefan Gertz  

(Rektor)                     

Elternbrief vom 16.09.2022

Liebe Kinder, liebe Eltern,

das Schuljahr läuft jetzt schon 5 Wochen und es wird Zeit für einige Informationen:

Mit großer Freude konnten wir Frau Nellessen, nachdem Sie im Frühjahr sehr erfolgreich ihre Lehrerinnenausbildung bei uns abgeschlossen hat, fest an unserer Schule aufnehmen. Mit Frau Gadow begrüßen wir in unserem Team eine neue Kollegin als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Verabschieden mussten wir uns dagegen von Frau Bubel, die nun den wohlverdienten Ruhestand genießt. Dafür unterstützen uns zwei neue Kolleginnen der Fritz-Reuter-Förderschule Ahrensburg, Frau Angerstein und Frau Spachmann.

Unsere Erstklässler sind gut in der Schule angekommen und nun schon sehr viel selbstständiger. Daher unsere Bitte: Haben Sie Vertrauen in Ihre Kinder und verabschieden Sie Ihr Kind ab jetzt am Eingang zum Schulgebäude. Beim Abholen bitte ich darum, außerhalb des Schulgebäudes oder im Foyer (Bereich beim Aquarium) zu warten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Schulwegsicherung und Klimaschutzkampagne

In der kommenden Woche findet die Klimaschutzkampagne „Zu Fuß zur Schule“ statt. Unterstützen Sie uns und Ihre Kinder und lassen Sie Ihre Kinder zu Fuß zur Schule kommen.

Die Meter zählen übrigens auch bei unseren Busfahrkindern aus Siek und bei allen Kindern, die mit dem Roller kommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von der Klassenlehrerin.

Für große Gefahren sorgen morgens gerade die Vielzahl an Elternfahrzeugen auf der Zuwegung zum Schulgelände und den Lehrerparkplätzen für unsere Schulkinder. Sowohl an der Zuwegung Martin-Meyer-Weg als auch an der Sieker Landstraße sind von der Gemeinde „Kiss and ride - Zonen“ eingerichtet worden. Bitte nutzen Sie diese Flächen während der angegebenen Zeit, um die Kinder aussteigen zu lassen – der Ausstieg erfolgt natürlich nur nach rechts zum Gehweg. Sollten Sie Ihr Fahrzeug abstellen müssen, weil z.B. ein Gespräch in der Schule ansteht, nutzen Sie bitte die Parkzonen im Papenwisch oder die Parkbuchten an der Sieker Landstraße sowie freie und als Parkfläche ausgewiesene Parkplätze auf dem Parkplatz.

Wir bitten zu beachten, dass die gesamte Zuwegung von der Sieker Landstraße kommend zum Schulgebäude ein Rettungsweg ist, so dass jedwedes Halten auf oder am Rand der Fahrbahn zu jeder Zeit gesetzlich verboten ist.

Tag der Offenen Tür am Donnerstag, den 27.10.2022

Direkt nach den Herbstferien beginnt für die zukünftigen Erstklässler (Schuljahr 2023/2024) der Anmeldezeitraum. Wie in den vergangenen Jahren bietet die Grundschule Schmalenbeck den Tag der Offenen Tür an. Alle zukünftigen ABC-Schützen und ihre Eltern aber auch Sie als Eltern unserer jetzigen Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag die Möglichkeit, einen Einblick in unsere tägliche Arbeit zu erhalten.

Die Schulveranstaltung findet von 16.00 – 18.00 Uhr statt und ist für unsere Schulkinder als Schulveranstaltung für den gesamten Zeitraum ein Pflichttermin.

Schulentwicklungstag und bewegliche Ferientage

In der Woche vom 15.05.2023 – 19.Mai 2023 findet kein Unterricht statt. Am 15. Mai 2023 haben wir ein Schulentwicklungstag. Am 16. und 17. Mai 2023 sind die diesjährigen beweglichen Ferientage festgelegt worden. Der 18.Mai. und 19.Mai sind wegen Himmelfahrt und eines regulären Ferientages schulfrei.

An den Tagen, außer Himmelfahrt, ist eine Betreuung durch die Turmgeister (Nachmittagsbetreuung) ist – nach Anmeldung – jedoch wie immer gewährleistet.

Weitere Termine entnehmen Sie bitte der Homepage.

Bunt durch den Wald – wir setzen uns in Bewegung gegen Krieg und Rassismus

Unter diesem Motto veranstalten wir am 30.September in diesem Jahr unseren Lauftag durch den Wald. Diesmal nicht als Spendenlauf.

Unser Pate Joachim Philipkowski, ehemaliger Spieler des FC St. Pauli und Trainer der U23-Mannschaft, wird dabei sein und mit den Kindern gemeinsam den Lauf beginnen.

Sammelstelle für leere Druckerpatronen, Handys sowie Korken

Unsere Schule beteiligt sich aktiv an Sammlungen zugunsten von Umweltprojekten und Sozialprojekten. Inzwischen wurde die Sammlung mit einer Kork-Sammelstelle für den NABU erweitert.

Bitte unterstützen Sie uns dabei. Alle Sammelbehälter finden sie bei uns im Foyer.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz (Rektor)

Elternbrief vom 01.04.2022

Liebe Eltern der Grundschule Schmalenbeck,

anbei erhalten Sie die neueste Corona-Schulinfo. Hier finden Sie die Regelungen zu angekündigten Lockerungen, insbesondere zum Wegfallen der Maskenpflicht. Sollten Sie für die Zeit nach den Osterferien Tests für die freiwilligen Selbsttests benötigen, melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrerin. Die Tests werden dann nach den Ferien ausgegeben.

Ich bedanke mich für Ihr umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten in den vergangenen Wochen. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass unsere Schule bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen ist.

Das Kollegium der Grundschule Schmalenbeck wünscht Ihnen und Ihren Familien erholsame Osterferien!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ina Schaefer

Konrektorin

 

Elternbrief vom 17.03.2022

Liebe Eltern,

am heutigen Tag ist eine neue Corona-Schulinformation erschienen: 

Die neuen Vorgaben kurz zusammengefasst:

Testpflicht

Ab Montag, dem 21. März 2022, finden die Tests freiwillig zu Hause statt. In der Schule wird nicht mehr getestet. Dadurch entfallen auch die 5-tägigen Tests bei einem positiven Fall in der Klasse. Eine Nachweispflicht besteht nicht mehr.

Die Eltern, die sich zurückgemeldet haben, erhalten morgen eine 5er-Packung mit Tests von der Schule. Gedacht sind zwei Tests/Woche vor den Ferien und ein Test am letzten Ferientag. Sollten eltern hier die Rückmeldung vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerinnen. Noch besteht die Möglichkeit, dass ich ihnen welche zukommen lasse.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht entfällt ab 03.04.2022. Masken können auch nach dem 02.04.2022 freiwillig weiterhin getragen werden. Die Entscheidung darüber obliegt jeder einzelnen Person.

Ferienbetreuung

Die zur Ferienbetreuung angemeldeten Kinder können sich ebenfalls freiwillig zu Hause testen. Hier können sie eine weitere Testpackung erhalten. Wenden Sie sich bei Bedarf hier bitte direkt an die OGS.

 

Liebe Eltern, wir alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Betreuer und sicherlich auch Sie, freuen sich auf die Ferienzeit, in der wir uns alle erholen wollen. Von daher bitte ich Sie darum, nun besonders auf die Schutzmaßnahmen zu achten. Schicken Sie Ihr Kind bitte nicht, wenn es sich krank fühlt oder sogar Symptome aufweist, in die Schule. Beachten Sie den Schnupfenplan.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz

Elternbrief vom 01.03.2022

Liebe Eltern,

mit der neuen Corona-Schulinformation steht fest, dass wir ab Donnerstag, den 3.März 2022, keine Kohortenaufteilung mehr vornehmen werden.

Dies bedeutet Folgendes:

-          Alle Schülerinnen und Schüler können wieder beide Schuleingänge nutzen und müssen nicht mit Ihren Klassen draußen auf die Lehrkraft warten.

-          In den Pausen können alle Schülerinnen und Schüler unseren Schulhof frei nutzen.

-          Die Frühbetreuung steht den bei der OGS angemeldeten Schülerinnen und Schüler wieder zur Verfügung.

In der aktuell geltenden Schulinformation können Sie die geplanten weiteren Schritte (Testpflicht und Maskenpflicht) nachlesen. Coronavirus - Schulen&Hochschulen - Coronavirus Informationen für Schulen - schleswig-holstein.de

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz

Elternbrief vom 16.01.2022

Am Freitag Abend erhielten die Schulen eine neue Corona-Schulinformation.

Wichtige Punkte sind hier:

- Die dreimalige Testung in der Woche wird bis Mitte März fortgesetzt, unabhängig vom Impfstatus. Dies Testpflicht gilt also auch für vollständig Geimpfte.

-Neue Quarantänevorschriften:

 „Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.“

Das bedeutet, dass die Kinder, die aufgrund eines engen Kontaktes zum Sitznachbarn, sich aktuell in Quarantäne befanden, morgen wieder zur Schule kommen können, sofern sie keine Symptome haben und nicht positiv getestet wurden. Kinder, die aufgrund eines engen Kontaktes zu einer Person außerhalb der Schule in Quarantäne sind, dürfen frühestens erst nach 5 Tagen zur Schule erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz

Elternbrief vom 06.01.2022

Liebe Eltern,
 
ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr. Leider startet dieses Jahr auch wieder mit mehreren Corona-Auflagen, die ich hier kurz zusammenfasse:
- Die Maskenpflicht und Testpflicht bleibt erhalten.
 
Aber bis zum 23.01.2022, also die ersten zwei Wochen, gelten folgende Änderungen:
 
Kohortenaufteilung
Die Schule wird wieder in Kohorten aufgeteilt. Dies sind bei uns die jeweiligen Jahrgänge.
Demnach gelten wieder die Regeln, dass die 1.Klassen, 2.Klassen und die Eisbären den Haupteingang nutzen und die 3. und 4.Klassen die Brandschutztreppe auf dem Schulhof. Alle Klassen stellen sich wieder getrennt auf und warten vor dem Eingang und werden einzend von der Lehrerin abgeholt. Die Nutzung der Garderobe entfällt.
Achtung: So lange die Kohortenregelung vorgegeben ist, entfällt die Frühbetreuung der OGS!
 
Testen
In den ersten beiden Wochen testen wir 3xMal die Woche (Montag, Mittwoch und Freitag). Dies müssen auch die Kinder tun, die zu Hause selbst testen! Bisher sind vollständig Geimpfte oder Genesene davon ausgenommen, es wird aber darum gebeten, dass diese sich mittesten.
Das Land und auch wir bitten darum, dass die Kinder sich möglicht zusätzlich diesen Sonntag testen, möglichst im Testzentrum, damit erst gar keine postiven Fälle zur Schule gehen.
 
Positiver Fall Ferienbetreuung
Ich teile Ihnen hier noch mit, das es gestern einen positiven Fall in dieser Ferienwoche gegeben hat. Wenn ihr Kind in dieser Woche in der Betreuung gewesen ist, achten Sie bitte besonders auf Symptome. Wir werden die betreuten Kinder in der kommenden Schulwoche täglich testen. Die Turmgeister versuchen Sie aber auch noch persönlich zu informieren.
 
Achten Sie bitte weiterhin auf den Schnupfenplan.
 
 
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Gertz
 
 

Elternbrief vom 10.12.2021

Liebe Kinder, liebe Eltern,

das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Zeit für mich, mich bei euch und Ihnen für die gute Unterstützung und das Vertrauen zu bedanken. Wir wissen das sehr zu schätzen.

Wie in jedem Jahr habe ich aber auch einige Informationen weiterzugeben.

Unterrichtsfreie Tage

In dieser Woche hat die Schulkonferenz zwei Schulentwicklungstage beschlossen.

-       31. Januar 2022 (Thema: Erstellung der Fachcurricula)

-       07. Februar 2022 (Thema: Lehrerfortbildung ActiveBoards/ sollte eigentlich

                                                                                       schon 2020 stattfinden)

An beiden Tagen findet kein Unterricht statt. Eine Betreuung am Vormittag durch die Turmgeister ist gewährleistet. Die Anmeldung dafür erfolgt formlos bitte über die Klassenlehrerinnen (Datum, Name, Klasse, Uhrzeit).

 

Fundkiste

Unsere Fundkiste ist nun wieder voll. Bitte werfen Sie dort einen Blick hinein. Wir stellen die Kiste vorne an den Schuleingang. Unser Hausmeister, Herr Eckert, wird diese Ende des Jahres leeren und die Fundsachen zu wohltätigen Zwecken abgeben.

 

Sammelstation – alte Handys

Bis Ende Januar stellen wir vorne im Foyer eine Sammelkiste für alte Handys auf. Damit unterstützen wir das NABU- Projekt „Handys für Hummel, Biene und Co. Mit Handy-Recycling Ressourcen schonen und NABU-Projekt fördern“

 

Tests in der letzten Schulwoche und für die Ferien

In der letzten Schulwoche werden wir alle Kinder am Montag und Mittwoch noch hier in der Schule testen.

Die angekündigten Selbsttests für die Ferienzeit geben wir den Kindern am letzten Schultag vor den Ferien mit.

  

Abholung von Kindern nach dem Unterricht

Eine Bitte haben wir an alle Eltern: Wenn Sie Ihr Kind nach dem Unterricht abholen, warten sie bitte außerhalb des Gebäudes und des Schulhofs. Besprechen Sie vorher mit Ihrem Kind, wo sie warten. Vielen Dank für das Verständnis.

  

Ein großes Dankeschön für die abgegebenen 35 Päckchen für die Aktion vom Round-Table  „Weihnachtspäckchen-Konvoi“.

 Das Kollegium der Grundschule Schmalenbeck wünscht allen Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, alles Gute und vor allem Gesundheit für das kommende Jahr 2020.

Der letzte Schultag am Mittwoch, 22.12.2021, vor den Weihnachtsferien endet für alle Schülerinnen und Schüler um 11:55 Uhr!

Stefan Gert

Schnupfenplan des Landes Schleswig-Holstein

Seit dem 06. Mai 2021 gilt ein neuer Schnupfenplan. Sofern Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist, orientieren Sie sich bitte an diesem Plan, ob Ihr Kind zur Schule gehen darf. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt.

Den aktuellen Schnupfenplan finden Sie im Internet unter

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html

Sofern in Ihrem häuslichen Umfeld eine Person positiv getestet wurde (Schnelltest oder PCR-Test), muss sich Ihr Kind umgehend in häusliche Isolation/Quarantäne begeben.

Die Rückkehr Ihres Kindes zum Präsenzunterricht ist erst dann wieder zulässig, wenn sichergestellt ist, dass keine Coronaerkrankung in der häuslichen Gemeinschaft vorliegt oder - im Falle einer tatsächlichen Erkrankung - die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes offiziell aufgehoben wird.

Elternbrief vom 27.07.2021

Liebe Eltern,

mit großer Erleichterung starten wir mit einigen positiven Veränderungen in das neue Schuljahr 2021/22. Mit dem Wegfall der Kohortenaufteilung können wir in einigen Bereichen wieder in den normalen Schulbetrieb zurückkehren.

Das bedeutet im Einzelnen:

- In den Pausen können sich die Kinder wieder frei bewegen. Außerhalb des Gebäudes ohne Masken.

- Die Garderoben werden wieder genutzt. Dazu gehören auch wieder die Hausschuhe, wobei wir nicht unbedingt erwarten, dass wirklich alle schon am Montag welche haben werden.

-Die Kinder brauchen nicht mehr morgens vor dem Schulgebäude warten, sonderern gehen selbstständig zur Garderobe und dann zum Klassenraum.

-Alle Kinder können wieder die üblichen Ein- und Ausgänge benutzen. Die Brandschutztreppe wird hierfür nicht mehr genutzt.

- Maskenpflicht besteht weiterhin im gesamten Gebäude und während des Unterrichts.

- Weiterhin besteht die Testpflicht 2 x wöchentlich.

- Die Tiefgarage für die Fahrräder wird wieder geöffnet.

-Auch der Milchverkauf kann wieder öffnen. Hier ist Frau Preiß schon fleißig am Organisieren. Es fehlen noch viele fleißige Helfer, die in den Pausen verkaufen können. Dazu bitte direkt bei Frau Preiß entweder per Mail Joana.Hinz@gmx.de oder telefonisch 04102-2190490 melden.

 

Personal

Das kommende Schuljahr bringt auch beim Personal wieder einige Veränderungen mit sich. Als Erstes ist an dieser Stelle Frau Donner zu gratulieren. Frau Donner hat ihre zweite Staatsprüfung mit Auszeichnung bestanden. Sie tritt nun eine neue Stelle in Mollhagen an. Ich bedanke mich bei ihr für eine schöne gemeinsame Zusammenarbeit im Namen der Schule und ich wünsche ihr alles Gute. Verlassen hat uns auch Frau Eichert. Sie hat auf eigenen Wunsch die Schule gewechselt. Zudem steht uns aktuell

Frau Konag aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen bis zum Mutterschutz nicht für den Unterricht zur Verfügung.

Neu zu uns kommen Frau Anke Stühmer, Frau Nadine Niemeyer-Reeckmann und Iryna Kählert.

 

Religions- und Philosophieunterricht

Leider konnten wir nicht alle offenen Stellen besetzen. Dies hat nun Auswirkungen auf den Religions- und Philosophieunterricht:

-        In den Jahrgängen 1 + 2 wird es keinen Philosophieunterricht geben. Stattdessen erhalten alle Kinder im                         Klassenverband Religionsunterricht.

-        Der Katholische Religionsunterricht entfällt in diesem Schuljahr bis auf Weiteres komplett.

 

Fundkiste

Die Fundkiste wurde nun schon länger nicht geleert und quillt über. Wir werden die Fundsachen in den nächsten zwei Wochen im Flur auslegen und die Kinder dran vorbeiführen. Der Rest wurde von unserem Hausmeister Herrn Eckert in Verwahrung genommen. Gesammelte Fundsachen werden gemeinnützigen Zwecken gespendet.

 

Schulfotograf

An den Tagen 12. und 13.August kommt unser Schulfotograf in die Schule. Wann genau welche Klasse fotografiert wird, teilt Ihnen die Klassenlehrerin mit.

Zum Abschluss wünsche ich Ihnen weiterhin eine schöne Ferienzeit und freue mich auf den Schulstart mit Ihren Kindern.

 

Ihr

S. Gertz

Schulleiter

Elternbrief vom 23.04.2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, liegt der Kreis Stormarn in dieser Woche an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Inzidenzwert von 100. Heute haben wir die Anweisung erhalten, dass ab Montag, den 26.04.2021 erneut die Schulen schließen und Distanzunterricht zu erteilen ist. Leider haben wir noch keine Information, wie lange dies mindestens dauern wird. Eine Notbetreuung ist möglich.

Ihre Kinder werden – wie gehabt – über die Klassenlehrerinnen mit Arbeitsmaterial versorgt. Teilweise haben die Kinder bereits Material erhalten. Da dies nun doch alles sehr plötzlich geschieht, kann es aber trotzdem passieren, dass einige Materialien am Montag noch nicht vorliegen. Wir versuchen unser Bestes. Sehen Sie deshalb auch wieder bei ItsLearning rein.

Notbetreuung (8:00Uhr-17:00Uhr):

Die Notbetreuungsmöglichkeit besteht grundsätzlich nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt für die Familien, bei denen …

- ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, oder

- bei berufstätigen Alleinerziehenden.  

Anmeldung bitte bis Samstag Abends:

Bitte melden Sie Ihr Kind per Email unter  gs-schmalenbeck.grosshansdorf@schule.landsh.de mit folgenden Angaben an:

-          Name des Kindes

-          Klasse

-          Betreuungstage

-          Uhrzeit.

Halten Sie sich bitte an die angegebene Betreuungszeit, damit wir morgens nicht erst auf die Suche nach Kindern gehen müssen.

Testung

Auch für die Notbetreuung ist die Durchführung des Corona-Schnelltests Vorrausetzung.

 

Über neue Entwicklungen halten wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz, Rektor

Elternbrief vom 16.04.2021

Liebe Eltern,

nun sind die Osterferien fast vorbei und ich hoffe, Sie haben sich alle etwas erholen können. Es ist geplant, dass wir im Kreis Stormarn am Montag im Präsenzunterricht starten können. Hoffen wir mal, dass sich die Zahlen über das Wochenende nicht weiter erhöhen. Vor uns liegen noch 9 Wochen Schule bis zu den Sommerferien, unterbrochen durch unsere beweglichen Ferientage im Mai, an die ich Sie hier noch einmal erinnern möchte. Diese drei Tage liegen am 10. – 12. Mai, somit haben die Kinder durch Himmelfahrt und einen regulären Ferientag keine Schule vom 8.-16. Mai. Eine Auflistung der weiteren Termine sende ich Ihnen Anfang kommenden Woche zu.

Testung

Gestern erhielt wir am Nachmittag noch die Information, dass nun doch von allen die neue Einwilligungserklärung aus rechtlichen Gründen neu ausgefüllt und in der Schule abgegeben werden muss. Bei dieser Variante langt übrigens eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Sie haben auch die Möglichkeit uns diese per Mail, aber mit Unterschrift, zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz, Rektor

Elternbrief vom 14.04.2021

Liebe Eltern,

ich hoffe, Sie konnten sich während der Ostertage erholen. Wenn sich in den kommenden Tagen die Zahlen nicht weiter deutlich verschlechtern, starten wir am Montag wieder mit Präsenzunterricht in der Grundschule. Dabei hat sich an den Maßnahmen nicht viel verändert. Allerdings besteht ab Montag eine verpflichtende, 2 x wöchentliche Selbsttestung, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Dafür wird eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt. Eltern, die schon eine Einverständniserklärung abgeben haben, brauchen dies nicht noch einmal zu tun. Die Kinder, für die keine Erklärung vorliegt oder die sich weigern, erhalten ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen. Sollten Sie die Erklärung nicht ausdrucken können, informieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns um eine Lösung.

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, sein Kind vom Unterricht bis zum 19. April bis 14. Mai 2021 durch einen Antrag  von der Schulleitung beurlauben zu lassen. Eine nähere Erklärung ist hier nicht nötig.

Weitere Informationen zur Schule finden Sie in der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz, Rektor

Elternbrief vom 18.02.2021

Liebe Eltern,

am kommenden Montag starten wir, aufgrund der Entscheidung des Ministeriums, wieder mit dem Präsenzunterricht mit allen Kindern. Der Unterricht wird nach Stundenplan stattfinden, das heißt es werden alle Fächer unterrichtet. Dies findet natürlich unter den Schutz- und Hygienemaßnahmen statt. Diese sind fast komplett so, wie in der Zeit vor den Weihnachtsferien und betreffen auch die Nachmittagsbetreuung. Das bedeutet:

  • Aufteilung und Trennung in Kohorten. Das sind bei uns die Jahrgänge.
  • Am Morgen stellen sich die Kinder in ihren Kohorten wieder vor der Schule auf und warten bis die Lehrkraft sie herein holt. Auch wenn es regnet.
  • Es besteht Maskenpflicht. Achtung neu: Eine neue Verordnung verlangt ab Montag medizinische Masken (OP- oder  FFP2), auch bei den Kindern. Achten sie bitte auf die nötige Größe für die Kinder und bedenken Sie, dass die Kinder für einen Tag mehrere Masken benötigen. Sollten Sie bis zum Montag keine Masken organisieren können, halten wir eine Notreserve bereit.

Ich erinnere hier noch einmal an die Möglichkeit, dass Sie für Ihr Kind schriftlich einen Beurlaubungsantrag vom 22.02.2021 bis zum 07.03.21 stellen können. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Allerdings weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Umfang und die Betreuung der beurlaubten Kinder, in dieser Zeit nur in einem geringeren Umfang durch die Lehrkräfte möglich ist.

Sollten Sie noch offene Fragen haben, bin ich gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten, soweit es mir möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz, Rektor

Elternbrief vom 07.01.2021

Liebe Eltern,

gestern Nachmittag erhielten wir nun auch die Informationen, dass die Schulen in Schleswig-Holstein bis zum 31.Januar 2021 geschlossen bleiben. Ihre Kinder werden durch uns mit Lernmaterialien versorgt werden. Wie genau, darüber informieren die Klassenlehrerinnen jeweils extra. Anbei erhalten Sie einen weiteren Brief von unserer Ministerin Frau Prien.

Wir bieten wie in der Vergangenheit eine Notbetreuung von 8:00Uhr - 17:00Uhr an.

 

Wer hat Anspruch auf die Notbetreuung?

Eine Notbetreuung wird nur für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 - 6 angeboten. Einen Anspruch auf die Notbetreuung haben weiterhin lediglich die Kinder von

1. denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist

2. berufstätigen Alleinerziehenden und

3. keine andere Betreuung ermöglich werden kann.

 

Wie kann ich mein Kind für die Notbetreuung anmelden?

Für die Anmeldung zur Betreuung ist ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Die Anmeldung erbitten wir bis 12:00Uhr am Vortag (wochentags) telefonisch (04102-62166) oder per Mail (gs-schmalenbeck.grosshansdorf@schule.landsh.de) an die Schule. Bitte geben Sie neben dem Tag auch die Uhrzeiten und Name des Kindes und die Klasse mit an.

 

Die Betreuung erfolgt nach dem Kohortenprinzip. Da die Mensa geschlossen hat, müssen die Kinder Verpflegung selbst dabei haben.

Die Kinder sollen ihre Lernmaterialien mitbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz

Rektor

Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein vom 14.12.2020

Vorübergehende Einstellung des regulären Schulbetriebs

Gemäß den aktuellen Vorgaben der Landes Schleswig-Holstein ist der reguläre Schulbetrieb aufgrund der aktuellen Sachlage ab 16. Dezember 2020 bis zum      10. Januar 2021 einschließlich ausgesetzt.

Gemäß den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein bieten wir eine Notbetreuung (8.00 Uhr bis max. 17.00 Uhr) an. 

Sofern Sie in den Tagen vom 16. - 18. Dezember 2020 einen Notbetreuungsbedarf haben, schreiben Sie bitte am Vortag eine Mail mit dem Namen und der Klasse Ihres Kindes sowie dem zeitlichen Betreuungsbedarf an die Schule gs-schmalenbeck.grosshansdorf@schule.landsh.de.

Auch in den Ferien wird die Notbetreuung an den folgenden Tagen angeboten: 21. - 23. Dezember 2020 und 04. - 08. Januar 2021. Sollten Sie an diesen Tagen einen Notbetreuungsbedarf haben, senden Sie bitte eine Mail mit den o.g. Angaben an unsere Nachmittagsbetreuung info@ogs-schmalenbeck.de.

Wir wünschen Ihnen allen ein gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Elternbrief vom 07.12.2020

Großhansdorf, 7. Dezember 2020

Liebe Eltern,

wie sie der Presse sicher entnommen haben, hat Schleswig-Holstein beschlossen, die Weihnachtsferien zu „verlängern“. Der 7. und 8. Januar 2021 sind Distanz-Übungstage. Somit ist unser erster Schultag vor Ort Montag, der 11. Januar 2021.

Ergänzende Hinweise zu den Distanzlern-Übungstagen am 7. und 8. Januar 2021

Mit den beiden Übungstagen werden nachstehende Ziele verfolgt:

  • Digitalkonzepte weiterentwickeln
  • Distanzlernen üben
  • Infektionsschutz / Möglichkeit für Kontakteinschränkungen schaffen (z.B. nach einem eventuellen Familienbesuch zwischen den Jahren länger zu Hause zu bleiben und eine mögliche Ansteckung auszuschließen)

Für die Organisation an unserer Schule bedeutet das unter anderem:

  • Für die Jahrgangsstufen 1-4 findet am 7. und 8. Januar 2021 kein Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler bekommen vor den Weihnachtsferien Arbeitsaufträge für eigenverantwortliches Lernen.
  • Im Falle erhöhter Infektionszahlen würden an den Schulen zuerst die älteren Jahrgänge in den Distanzunterricht wechseln, während die jüngeren im Präsenzbetrieb verblieben. Daher müssen vorrangig die älteren Jahrgänge den digitalen Distanzbetrieb üben. Aktuell sind wir schon dabei in zwei Klassen aus dem 3. und 4. Jahrgang digitales Lernen zu testen.
  • Wenn es gelingt, werden wir an den Distanz-Übungstagen eine digitale Distanzlern-Übung mit weiteren Klassen durchführen. Hier informiert sie die Klassenlehrkraft dementsprechend.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern an diesen beiden Tagen keine Betreuung organisieren können, werden die Schulen eine entsprechende Betreuung innerhalb der Kohorten anbieten. Beachten sie bitte, dass dies nur im Notfall geschehen soll. Falls sie eine Betreuung dennoch benötigen, melden Sie dies bitte bis zum 11.12.2020 der Klassenlehrkraft.
  • Die Lehrkräfte, die an diesen beiden Tagen keine Betreuungsaufgaben bzw. keine Schülergruppen in digitalen Distanzlern-Übungen unterrichten, werden diese Tage nutzen, um schulische Konzepte zu Lehr- und Lernformen außerhalb des Präsenzunterrichts weiter zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz

Elternbrief vom 03.11.2020

Großhansdorf, 3. November 2020

Liebe Eltern,

die jetzige Situation ist sowohl für die Kinder als auch für uns Lehrkräfte und Beschäftigten der Schule und Nachmittagsbetreuung keine schöne Situation. So sehr wir uns alle wieder ein normales Leben wie früher wünschen, so müssen wir jetzt lernen mit der Situation umzugehen. Sowohl die Verwaltung als auch die Schulen bzw. Lehrkräfte und Betreuungskräfte sind gesetzlich an diese Vorgaben gebunden.

Für uns bedeutet dies aktuell, dass die Kinder und wir noch einige Tage länger die Masken im Unterricht tragen müssen.

Ausschlaggebend ist hier, dass ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in sieben Tagen oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist, eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein gilt.

In welchen Kreisen und kreisfreien Städten auch an Grundschulen eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Unterricht gilt, finden Sie unter diesem Link, der täglich aktualisiert wird:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_
maskenpflicht_schule.html

 

Wir haben allerdings die Möglichkeit und dies werden wir auch tun, den Kindern eine Maskenpause zu ermöglichen. Dafür gehen wir mit den Kindern entweder auf den Schulhof oder auf den Sportplatz, damit sie mit einem Mindestabstand von 1 ½ -Metern so richtig Luft holen können.

Aktuell werden wir keinen Sportunterricht in den Hallen durchführen. Im Sportunterricht tragen die Kinder keine Maske. Den geforderten Abstand können wir nicht gewährleisten. Wir versuchen diese Zeit mit Spaziergängen, längerer Hofpause oder Bewegung auf dem Sportplatz zu füllen.

Auf unserer Homepage haben wir noch FAQ zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen in Schleswig-Holstein – Information der Schulaufsicht (Stand zum 2. November 2020) und weitere Links zu den Verordnungen hinterlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz

FAQ zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen in Schleswig-Holstein - Information der Schulaufsicht (Stand zum 2. November 2020)

 

1 . Besteht eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) an

Schulen in SH?

Ja. Befristet bis zum 30. November 2020 gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Zusätzlich gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4.

Wie bisher schon gilt die Maskenpflicht außerdem auf dem Schulhof, in der Mensa, bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, auf dem Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule sowie im Bereich der schulischen Ganztagsangebote.

Bei Prüfungen, auf dem Schulhof und in der Mensa kann die Maske abgenommen werden, wenn 1,5 Meter Abstand von anderen Personen eingehalten wird.

 

2. Woraus ergibt sich diese Pflicht?

Bei der Rechtsverordnung handelt es sich um ein materielles Gesetz, erlassen auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs.1 S. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz, an welches die Verwaltung und die Schulen bzw. Lehrkräfte gebunden sind. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt. Näheres hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-

schleswig-schleswig-holstein-maskenpflicht-im-unterricht-rechtens.

 

3. Warum müssen in Schulen MNB getragen werden?

Das Infektionsgeschehen ist in Schleswig-Holstein, aber insbesondere auch bundes- und weltweit von mittlerweile täglich steigenden Infektionszahlen geprägt. Die Landesmeldestelle hat inzwischen einen Höchststand der Zahl der Neuinfektionen pro Tag seit Beginn der Pandemie verzeichnen müssen. Die höchste Zahl der Neuinfektionen pro Tag von Ende März wird dabei deutlich überschritten. Ein weiterer, stark dynamischer bundesweiter Anstieg der Infektionszahlen zeichnet sich ab.

Andere Länder, wie z. B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen, haben infolgedessen bereits eine nicht nur vorübergehende, nur für den Schulstart nach den Herbstferien geltende Mund-Nasen-Bedeckungspflicht während des Unterrichts eingeführt bzw. werden diese zeitnah einführen. Gleichwohl in diesen Ländern aktuell noch ein stärkeres Infektionsgeschehen vorliegt, ist zu befürchten, dass die kritischen Inzidenzwerte auch in Schleswig-Holstein in den kommenden Wochen nicht nur in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten erreicht werden. Angesichts des bundesweit rasanten Anstiegs an Infektionen ist der Verordnungsgeber nicht gehalten zuzuwarten, bis sich in Schleswig-Holstein durchgängig eine Situation entwickelt hat wie in anderen Teilen der Bundesrepublik (vgl. OVG Schleswig, Az. 3 MR 45/20).

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bereits in seinem Papier vom 12. Oktober 2020 „Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie“ unter anderem, dass ab einem regionalen 7-Tages-Inzidenzwert von 50 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf Kreis-Ebene die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe im Klassenzimmer bzw. während des Unterrichts vorgeschrieben werden sollte. Ein in den Kreisen und kreisfreien Städten landesweites Übersteigen einer 7-Tagesinzidenz von 35/100.000 ist ohnehin zu erwarten. In ihrer gemeinsamen Erklärung vom 27. Oktober 2020 weisen die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft sowie der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina u. a. auf die Notwendigkeit hin, in Schulen konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

Das stark dynamische Infektionsgeschehen macht es mithin erforderlich, weitere präventive Maßnahmen zu ergreifen. Es gilt unverändert zu verhindern, dass es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Die Gesundheitsämter müssen in der Lage bleiben bzw. wieder in die Lage kommen, Kontakte nachverfolgen und Infektionsketten unterbrechen zu können. Auch diesbezüglich bringt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht im Unterricht eine Erleichterung, da sich die Nachverfolgung hinsichtlich schulischer Kontakte auf weniger Personen beziehen kann. Insbesondere geht es aber gerade auch darum, dass die Schulen weitgehend geöffnet bleiben. Hierzu ist es erforderlich, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und die Dynamik des Infetionsgeschehens zu verlangsamen. Dies beinhaltet ebenso innerhalb der Schulen zu ergreifende Schutzmaßnahmen, um trotz des dynamischen Infektionsgeschehens weiterhin so viel Präsenzunterricht wie möglich aufrechtzuerhalten.

 

4. Ist die Belastung durch das Tragen von MNB angemessen?

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. August 2020 - 3 MR 37/20 - ausgeführt, dass das Tragen einer MNB, wenn überhaupt, nur ein geringfügiger und zugleich zumutbarer Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG ist. Laut Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist eine durchgängige, das heißt auch für den Schulbetrieb geltende MNB-Pflicht, zudem nicht unverhältnismäßig. Für die Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer MNB spricht, dass das Schulsystem sehr vulnerabel ist, weil auf einen Mindestabstand in den Unterrichtsräumen in der Regel verzichtet wird, und dass die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Schulpflicht einer potenziellen Gefährdungslage nicht entgehen können, sofern kein wichtiger Grund vorliegt, der eine Beurlaubung gemäß § 15 SchulG rechtfertigt. Ein starker Anstieg von Infektionen an Schulen hätte nicht nur für das Leben und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) Folgen, sondern würde sich im Falle von Schulschließungen, die infolge des Anstiegs der Infektionszahlen zu veranlassen wären, ebenfalls auf das Recht auf Bildung gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auswirken.

 

5. Gibt es auch in der Zeit ab 2. November 2020 noch Ausnahmen in

Einzelfällen?

Die mit dem Tragen der MNB verbundene Belastung der betreffenden Schülerinnen und Schüler wird dadurch abgeschwächt, dass weitere Ausnahmen von dieser Pflicht bestehen bzw. vorgesehen sind:

Ø

Eine MNB muss nicht getragen werden, wenn eine Person glaubhaft macht, dass sie hierzu aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage ist.

Ø

Im üblichen Umfang darf, auch wenn eigentlich eine Maske getragen werden muss, gegessen und getrunken werden.

Die Lehrkraft vor Ort kann entscheiden, dass das Tragen einer MNB aus Gründen, die in der Person der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers liegen, zeitweise ausgesetzt wird.

Wenn es einer Schülerin oder einem Schüler also aus irgendeinem Grund plötzlich mit der MNB nicht gut gehen sollte, kann die Lehrkraft Ausnahmen zulassen. Bei einer solchen vorübergehenden Maskenpause soll auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen geachtet werden.

Gleiches ist möglichst auch bei der Nahrungsaufnahme zu beachten.

Ø

In bestimmten Unterrichtseinheiten kann eine MNB auch mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar sein. Hierfür muss die Schulleiterin oder der Schulleiter aber ihr/sein Einverständnis geben und es dürfen gerade nicht Aktivitäten gefördert werden, die ein besonders hohes Infektionsrisiko mit sich bringen (wie zum Beispiel gemeinsames Singen mit geringem Abstand). Dies bedeutet, dass bei dem aktuellen Infektionsgeschehen eine solche unterrichtsbezogene Maskenpause nur auf der Grundlage und in der strikten Einhaltung konzeptioneller Vorgaben der Schulaufsicht für bestimmte Unterrichtsfächer (z. B. Musikunterricht) in Frage kommen kann.

Man muss sich also keine Sorgen machen, dass Probleme der Schülerinnen und Schüler beim Tragen der MNB ignoriert werden. Weil das Tragen einer MNB aber am meisten Nutzen bringt, wenn möglichst viele Personen diese möglichst lange tragen, soll von den Ausnahmen nur in den unabdingbar notwendigen Fällen Gebrauch gemacht werden.

 

6. Wie kann die Glaubhaftmachung für eine Befreiung erfolgen und wie wird der

Datenschutz gehandhabt?

Wer sich auf eine Befreiung von der MNB-Pflicht beruft, muss dies zunächst bei der jeweiligen Schule glaubhaft machen.

Hierfür ist grundsätzlich die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Bestätigung einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten erforderlich. Die einfache Behauptung der Erziehungsberechtigten, ihr Kind müsse keine MNB tragen, kann nicht akzeptiert werden.

Das ärztliche Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Vorliegen eines Befreiungsgrundes enthalten. Floskelhafte Feststellungen reichen nicht aus, ebenso wenig im Internet erhältliche, vorausgefüllte Atteste „auf Bestellung“, ohne dass sich eine Ärztin oder ein Arzt mit der Patientin oder der Patienten wirklich befasst hat.

Es reicht nicht aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt lediglich feststellt, dass eine Befreiung von der MNB-Pflicht besteht (wie zum Beispiel bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht).

Das liegt daran, dass die Schule auch die Grundrechtspositionen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals beachten muss. Die MNB-Pflicht dient schließlich ganz besonders auch dem Fremdschutz.

Die Schule/die Verwaltung muss durch das Attest also in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob sie einen Befreiungsgrund für hinreichend wahrscheinlich hält. Dies sieht auch die Rechtsprechung so (OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 – 13 B 1 368/20; VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185).

Auf das Vorlegen eines ärztlichen Attests kann aber gegebenenfalls dann verzichtet werden, wenn in der Schule schon hinreichend bekannt ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel eine chronische Atemwegserkrankung hat oder eine Schwerbehinderung besteht und deshalb ein Befreiungstatbestand offensichtlich vorliegt.

Zweifelt die Schulleitung die Glaubhaftmachung oder die Echtheit von vorgelegten Nachweisen an, sind die Betroffenen über die Möglichkeit zu informieren, dass eine Prüfung durch das Gesundheitsamt durchgeführt werden kann/erfolgen muss, die durch die Betroffenen zu initiieren ist.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Schule berechtigt, die in einem Attest enthaltenen oder sonst mitgeteilten personenbezogenen Gesundheitsdaten der Schülerinnen und Schüler zu verarbeiten (§ 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Schulgesetz SH). 

Die zur Glaubhaftmachung vorgelegten Unterlagen verbleiben nach der Inaugenscheinnahme und Prüfung bei der betroffenen Person. Die Schule fertigt keine Kopien und nimmt keine Originalunterlagen dauerhaft an sich.

Vermerke zu ausgesprochenen Befreiungen bzw. zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Maskenpflicht sollen nicht zur Schülerakte genommen werden sondern in einem separaten Ordner abgeheftet werden, der in der Schulverwaltung sicher vor dem Zugang Unbefugter aufbewahrt wird.

So ist es möglich, die Vorgänge bei Wegfall der Erforderlichkeit (Ende der Notwendigkeit des Tragens von MNB) sofort zu vernichten (entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 6 SchulDSVO).

 

7. Was passiert, wenn jemand vom Tragen einer MNB befreit ist?

Wenn in einer größeren Gruppe eine Person keine MNB tragen kann, ist der schützende Effekt nur abgeschwächt und nicht aufgehoben, weil noch immer die anderen Personen eine MNB tragen.

Eine betroffene Schülerin oder ein betroffener Schüler kann regulär am Unterrichtsgeschehen teilnehmen, soll vor allem auf die Hygieneregeln besonders gut achten und dort, wo es möglich ist, ohne sozial isoliert bzw. ausgegrenzt zu werden, Abstände einhalten. Mit der Klasse soll die Situation pädagogisch aufgearbeitet werden, damit alle die Situation verstehen.

 

8. Definition geeignete MNB

Gem. §2Abs.1SchulencoronaVOsind MNB nach Maßgabe von §2Absatz5 Corona-Bekämpfungsverordnung zu tragen. Danach sind Mund und Nase so zu bedecken, dass eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird; eine Bedeckung mit Hand oder Arm, die Verwendung einer Maske mit Ausatemventil oder ein Kunststoffvisier reichen nicht aus.

Idealerweise kommt ein eng anliegender textiler Stoff zum Einsatz. Dieser sollte mehrlagig sein, oder aus dichtgewebter Baumwolle bestehen.

Eine Kennzeichnung oder zertifizierte Schutzkategorie ist nicht entscheidend.

 

9. Was muss bei der Verwendung von MNB beachtet werden?

Die Verwendung der Alltagsmasken ist ohne Anleitung möglich. Im Unterricht und im Gespräch der Eltern mit ihren Kindern sollten Fragen der Handhabung erörtert werden. Hinweise zur Handhabung der Alltagsmasken gibt die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

(https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3788)

und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bei Alltagsmasken handelt es sich nicht um eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

 

10.Wie oft muss eine MNB gewechselt werden?

Tatsächlich ist ein Wechsel der MNB nützlich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Empfehlungen unter folgendem Link:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-

corona/alltagsmaske-tragen.html

Eine strenge Zeitvorgabe für den Wechsel ist dort nicht vorgesehen. Ein Wechsel ist angezeigt, wenn die MNB durchfeuchtet, oder verunreinigt ist. Es obliegt insofern der Einschätzung der Schülerinnen und Schüler selbst, wann nach ihrem Empfinden ein Wechsel der MNB angezeigt sein könnte. Die Verantwortung für den Wechsel liegt also bei den Schülerinnen und Schüler, so wie sie beispielsweise auch für die Händehygiene selbst verantwortlich sind. Hilfreich ist es, wenn Eltern mit ihren Kindern nützliche Verhaltensweisen Zuhause einüben.

 

11.Sind Tragepausen möglich?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt für den Fall, dass keine Kurzpausen möglich sind, weil die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, nach drei Stunden Tragezeit eine anschließende Erholungsdauer bei Einhaltung des Mindestabstands von 15 – 30 Minuten zu ermöglichen.

 

12.Kann die MNB auf dem Schulhof oder in der Mensa abgesetzt werden?

Ja, wenn dabei ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu allen anderen Personen eingehalten wird. Pausen- und Essenszeiten sollen möglichst in der Schule abgestimmt werden, so dass das Halten von Abstand möglich gemacht wird.

 

13.Darf man zwischendurch etwas trinken?

Im üblichen Umfang darf, auch wenn eigentlich eine Maske getragen werden muss, gegessen und getrunken werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken sollte aufgrund der Maskenpflicht jedoch auf das Notwendigste beschränkt bleiben.

 

14.Warum müssen im Sportunterricht keine Masken getragen werden?

Eine MNB muss immer dann getragen werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass der gemäß geltender SchulencoronaVO vorgesehene Abstand zwischen Menschen eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer MNB ist der Sportunterricht, weil hier – im Unterschied zu einer Situation z.B. auf dem Pausenhof oder auf anderen Verkehrswegen der Schule – die anwesende Lehrkraft durch entsprechende Gestaltung der Unterrichtssituation dafür Sorge trägt, dass der Mindestabstand zu jeder Zeit eingehalten wird.

Deshalb werden die regulären Inhalte des Sportunterrichts gem. Fachanforderungen ersetzt durch angemessene Bewegungsangebote, die mit dem Infektionsschutz vereinbar sind.

 

15.Stellen die Schulen MNB zur Verfügung?

MNB sind Lernmittel, die gem. § 13 Schulgesetz SH den Schülerinnen und Schülern nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr obliegt die Beschaffung der MNB den Eltern, so wie beispielsweise auch die Beschaffung von Sport- und Schwimmkleidung, Stiften, Heften, Ordnern, Tuschkästen usw. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Zusage erhalten, aus Über-Beständen des Bundesgesundheitsministeriums 35.000 FFP2-Masken zu erhalten, die vor allem den Förderzentren zur Verfügung gestellt werden, und außerdem 4,5 Millionen einfach OP-Masken zu erhalten. Die einfachen Masken werden auf die Schulen verteilt, um sie als Reserve zu nutzen, wenn zum Beispiel jemand einmal seine Mund-Nasen-Bedeckung vergessen oder verloren hat.

 

Mitteilung der Landesregierung vom 23.10.2020

Die Landesregierung hat eine Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Die neue Fassung gilt ab 24.10.2020 und ist für Schulen insofern bedeutsam, als das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend sein wird. Diese Änderung folgt einer geänderten Empfehlung des RKI, wonach die Verwendung von Visieren nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden kann, weil das Visier nicht vergleichbar die Verbreitung von Aerosolen verhindert.

Ausnahme: Lehrpersonal, bei denen die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient, kann weiterhin Face Shields nutzen. D. h. für Lehrkräfte, dass sie immer dann ein das ganze Gesicht abdeckende Visier tragen können, wenn sie in der pädagogischen Interaktion mit Schülerinnen und Schülern sind.
Personen, die grundsätzlich von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden. (
Pressemitteilung der Landesregierung)

Nähere Hinweise für Schulen folgen in der kommenden Woche mit einer Ergänzung der FAQ zum Thema „Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen“. Auch soll in der kommenden Woche eine Abfrage zur Umsetzung der Maskenpflicht an Schulen und zur Anzahl vulnerabler Personen erfolgen.“

Elternbrief vom 23.10.2020

Großhansdorf, 23. Oktober 2020

Liebe Eltern,

gestern hat das Schulleitungsteam der Grundschule Schmalenbeck getagt. Ein großes Thema war „Schule in der Corona-Krise“. Wir hoffen natürlich weiterhin, dass es nicht zu Schulschließungen kommt. Politisch ist das ja auch nicht gewollt. Für den Fall, dass doch Kohorten zuhause beschult werden müssen, haben wir folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Jedes Kind wird eine sogenannte „Notfallmappe“ für zu Hause erhalten. In dieser Mappe wird für die Fächer Deutsch, Mathe, Sachunterricht und Englisch Übungsmaterial für ca. zwei Wochen vorhanden sein. Dabei sind Themen zu bevorzugen, die zeitlich unabhängig im Schuljahr bearbeitet werden können. Diese Mappe soll auf Vorrat zu Hause liegen und im Falle einer Schließung von einzelnen Kohorten zum Einsatz kommen. Die Schnellhefter sind gestern von uns bestellt worden und werden während der kommenden Woche verteilt. Sollte das Material nicht zum Einsatz kommen, wird es verwendet, wenn das Thema im Präsenzunterricht „dran“ ist, dann wird neues Material mitgegeben.

  2. Die Klassenlehrerinnen besprechen in den Klassen, dass die Kinder immer ihre Arbeitshefte/Bücher im Ranzen haben müssen, auch am Wochenende. Dadurch wird der Ranzen leider etwas schwerer werden. Die Klassenlehrerinnen prüfen, ob alle Kinder ihre Passwörter für die Online-LernprogrammeAntolin/Zahlenzorro/Anton haben. Die 1.Klassen klären noch ab, ob die Kinder schon so weit sind. So stellen wir sicher, dass alle Kinder mit Lernmaterialien versorgt sind, unabhängig von digitalen Möglichkeiten. An eventuellen zusätzlichen digitalen Angebote arbeiten wir noch.

Ein weiteres großes Thema während dieser Zeit ist auch die große Finanznot unseres Schulvereins. Der Schulverein ist eine Privatinitiative von Eltern unserer Schule und eine ganz wichtige Unterstützung aller Schulkinder, z.B. für die Finanzierung der Erstklässler-Ausstattung, der Lies-Mal-Hefte, das Gesundheitsprogramm Klasse 2000, Anschaffungen für die Klassenräume usw.

Normalerweise sammelt der Schulverein Geld durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Aktionen, wie z.B. die Organisation von Flohmärkten oder durch den Waffelverkauf beim Tag der offenen Tür in der Grundschule. Durch die Pandemie mussten allerdings alle Aktionen abgesagt werden und die Mitgliedsbeiträge langen nicht, um die Kosten zu decken.

Kurz gesagt, damit der Verein uns weiterhin unterstützen kann, sind wir auf Spenden angewiesen. Es wäre toll, wenn dieser Aufruf Erfolg haben würde. Die Kontaktdaten zum Verein und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

https://gs-schmalenbeck.lernnetz.de/schulverein.html

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Stefan Gertz

Elternbrief vom 02.10.2020

Großhansdorf, 02.10.2020

Liebe Eltern,

nun haben wir die ersten acht Wochen des Schuljahres hinter uns und freuen uns auf die Herbstferien. Insgesamt haben alle Maßnahmen hier bei uns in der Schule, auch mit Ihrer Unterstützung, dafür gesorgt, dass wir eine relative normale Schulzeit hatten. Aktuelle Information in Bezug auf die Schule stellt das Land Schleswig-Holstein im Internet unter www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html zur Verfügung.

Für Reisende habe ich folgende Information:

 Risikogebiete

  • Wie bereits mit der Corona-Schulinformation vom 24.09.2020 mitgeteilt, sind bei geplanten Urlaubsreisen in den Herbstferien die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Reisen Schülerinnen und Schüler an ein Urlaubsziel, das bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet deklariert ist und können infolgedessen nach Rückkehr aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen die Schule nicht aufsuchen, so fehlen sie unentschuldigt. Eine Beurlaubung ist in diesen Fällen nicht möglich. Sollten Schülerinnen und Schüler tatsächlich erkranken, so sind sie aus Krankheitsgründen entschuldigt, wenn ein entsprechendes Attest vorliegt.

 

Informationen aus der Schule:

Fahrradkeller:

  • Nach den Herbstferien werde ich den Fahrradkeller für die 4.Klassen öffnen lassen. Alle anderen Kinder müssen ihre Fahrräder an den anderen Fahrradständern unterbringen. Bedenken Sie bitte, dass wir als Schule sowieso empfehlen, ein Fahrrad möglichst erst nach der Fahrradprüfung in der 4.Klasse zu benutzen. Die Entscheidung und Verantwortung liegt aber bei Ihnen. 

Baumaßnahmen Digitalpaket:

  • Ebenfalls direkt nach den Herbstferien werden bei uns im Gebäude die Leitungen fürs Internet im gesamten Gebäude verlegt werden. Deshalb kann es sein, dass an einzelnen Tagen Klassen den Unterrichtsraum wechseln müssen. Das dauert ungefähr zwei Wochen.

Sollten sich wichtige Informationen in den Ferien ergeben, werden wir Sie über die Elternvertreter und die Homepage benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz

Elternbrief vom 31.08.2020

Großhansdorf, 31.08.2020

Liebe Eltern,

es gibt eine neue, aktualisierte Handlungsempfehlung bei Krankheitsanzeichen, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnis weiterleite.

Neu ist in dieser Handlungsempfehlung insbesondere, dass im Unterschied zu den besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu Beginn des neuen Schuljahres nunmehr leichte Erkältungssymptome, bei denen kein Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung zu vermuten ist, keinen Ausschlussgrund mehr vom Unterricht darstellen und die Karenzzeit auf 24 Stunden gesenkt wurde. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung auch an die Stelle der zunächst strengeren Vorgaben aus dem Informationsschreiben an die Eltern zu Beginn des Schuljahres.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/schnupfenplan.pdf

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz

Elternbrief vom 25.08.2020

Großhansdorf, 25.08.2020

Liebe Eltern,

über den Schulelternbeirat erreichte uns die Bitte, das Hygienekonzept des Zirkus Zaretti vorzulegen. Dieser Bitte kommen wir gern nach (siehe unten).

Um zudem mögliche Menschengruppen an der „Abendkasse“ zu vermeiden, können die Karten für die Vorstellungen bereits vorab über die Klassenlehrerinnen erworben werden. Die Preise belaufen sich auf € 8,00 für Erwachsene und € 4,00 für Kinder ab 3 Jahren.

 

Weiterhin gibt es neue Vorgaben hinsichtlich des Vorgehens im Krankheitsfall:

Sobald Ihr Kind – unsere Schülerin/unser Schüler – über Krankheitssymptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Bauchschmerzen oder Fieber klagt, muss das Kind 48 Stunden zur Beobachtung zu Haus bleiben und darf unsere Einrichtung nicht besuchen. Treten innerhalb der 48 Stunden keine weiteren Symptome auf, kann es nach Ablauf der 48 Stunden trotz noch anhaltender Symptome (Schnupfen, leichter Husten) wieder am Unterricht teilnehmen. Bei Halsschmerzen, Fieber und Bauchschmerzen/Übelkeit/Durchfall ist ein Schulbesuch erst wieder möglich, wenn das Kind 24 Stunden symptomfrei ist.

Corona-Infektionsfälle

Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch des Schulträgers und weitere an der Schule
Beschäftigte) auf eine Covid19-lnfektion getestet wird, soll dies der Schule umgehend gemeldet werden. Die getestete Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause. Läuft ein Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, zum Beispiel Geschwisterkinder, Elternteil, muss unser Schulkind nicht zu Hause bleiben, außer das zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an. Ist ein Mitglied der Schulgemeinschaft hingegen positiv auf eine Covid19-lnfektion getestet worden, so entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über
mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs für einzelne Personen oder Personengruppen.
 

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz

 

Zirkus Zaretti

Hygieneplan (Auszug)

 

  • Am Eingang unseres Zirkuszeltes werden zwei Desinfektionsspender aufgestellt.
  • Die Schule führt eine Liste mit den persönlichen Daten der Teilnehmer.
  • Vor und nach dem Training und der Vorstellung werden die Requisiten gründlich desinfiziert.
  • Es ist ausreichend Personal zur Kontrolle und für das Training vorhanden.
  • Alle Mitarbeiter tragen Mund- und Nasenschutz.
  • Wir haben nur Vorführungen ausgewählt, in denen der Sicherheitsabstand zwischen den Trainern und den Kindern gewährleistet ist.
  • Bei gutem Wetter wird auch im Außenbereich trainiert.

 

 Vorstellung für Familien

  • Es gibt im Zelt zwei gekennzeichnete Eingänge und Ausgänge.
  • Die Fluchtwege sind gekennzeichnet und beleuchtet.
  • Am Eingang stehen zwei Desinfektionsmittelspender und zwei Listen zum Eintragen der persönlichen Daten der Gäste.
  • Auf dem Schulgelände, vor dem Zelt, während des Betretens des Zeltes und während des Herumlaufens im Zelt müssen alle Besucher einen Mund- und Nasenschutz tragen. Dieser darf während der Vorstellung abgenommen werden, wenn man auf seinem Sitzplatz verbleibt.
  • Das Zelt hat einen Durchmesser von 20 m und die Manege hat einen Durchmesser von 6 m. Es sind 450 Sitzplätze für den Normalfall vorhanden. Pro Kind erwarten wir 2 – 3 Familienangehörige zur Vorstellung. Also werden es, außer uns, rund 150 Personen, Akteure und Zuschauer sein.
  • Um die Manege herum stehen Stühle in abgegrenzten Logen. In einer Loge können 2 bis 3 Personen aus einer Familie sitzen (wird kontrolliert). Die Ränge bestehen aus Bänken. Diese werden als Sitzplätze gekennzeichnet und andere abgesperrt, so dass ein Sicherheitsabstand von 2 m gewährt wird. Das gilt auch für die davor und dahinter sitzenden Personen.
  • In der Manege werden gut sichtbare Punkte aufgebracht, auf denen die Akteure stehen, damit auch hier ein genügender Sicherheitsabstand besteht.

Elternbrief vom 21. 08.2020

Großhansdorf, 21. August 2020

Liebe Eltern,

ab dem kommenden Montag, den 24. August 2020, gilt bei uns in der Schule überall im Gebäude und auch in den Pausen auf den Schulhöfen die Maskenpflicht.

Sie haben sicherlich der Presse entnommen, dass es ab dem kommenden Montag in allen Schulen in Schleswig-Holstein die Maskenpflicht gibt. Ausnahme ist hier der Unterricht selbst. Für die Pausen gilt dieses nur, wenn eine Trennung der Kohorten nicht absolut sichergestellt werden kann. Bei uns ist durch die Baustelle auf dem Sportplatz der Platz für die Pausen stark eingeschränkt, zumal wir uns diesen mit den weiterführenden Schulen teilen müssen. Ich hoffe, dies entspannt sich wieder, wenn der Sportplatz fertig ist. Solange werden wir auch in den Pausen Masken tragen müssen.

 

Zirkuswoche vom 31.08. - 04.09.2020

Nun aber zu den erfreulichen Themen: Alle 4 Jahre kommt der Zirkus Zaretti zu uns und das klappt zum Glück auch dieses Jahr.

Ab Montag bis Donnerstag wird jeden Tag eine Kohorte (Jahrgang) am Schulvormittag im Zirkus selbst Kunststücke einstudieren.

Montag, 31.08.20:               die 2.Klassen und die Eisbären

Dienstag, 01.09.20:            die 4.Klassen

Mittwoch, 02.09.20:            die 1.Klassen

Donnerstag, 03.09.20:        die 3.Klassen

Die Kosten betragen pro Kind 18,00 € (Geschwisterermäßigung 2. Kind € 12,00, 3. Kind frei). Dieses geben Sie bitte Ihrem Kind in einem Briefumschlag passend für die Klassenlehrerin bis zum 28.08.2020 mit.

 

Am jeweils selben Tag wird die Zirkusvorstellung Ihrer Kinder stattfinden. Treffpunkt ist um 16:00 Uhr im Zirkus zum Schminken und Umziehen. Hierfür wären jeweils zwei Elternteile pro Klasse zur Unterstützung hilfreich. Wer dazu Lust hat, bitte bei der Klassenlehrerin melden. Um 17:00 Uhr findet dann die Vorstellung statt. Der Zirkus hat ein Hygienekonzept erarbeitet, bei der bis zu 150 Zuschauer ins Zelt können. Eintrittskarten gibt es dafür jeweils an der Abendkasse: Erwachsene 8,00 €, Kinder ab 3 Jahren 4,00 €.

Stadtradeln

Das jährliche Stadtradeln findet vom 05.- 25.September statt und wir sind als Team dabei. Es wäre schön, wenn sich auch viele Kinder und auch Eltern anmelden würden und mitmachen. Eine Kopie des Flyers erhalten Sie von der Klassenlehrerin oder Sie gehen gleich auf den Link: stadtradeln.de/grosshansdorf

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz

Elternbrief vom 06.08.2020

Großhansdorf, 06.08.2020

 

Liebe Eltern,

ich begrüße Sie und Ihre Kinder recht herzlich zum neuen Schuljahr 2020/21 und hoffe, Sie konnten sich alle gut erholen.

Am Montag, dem 10.August starten wir fast „normal“ wieder. Das heißt, die Kinder haben Ihren normalen Schultagesablauf mit Unterricht in allen Fächern und den entsprechenden Lehrkräften. Dabei freue ich mich sehr, wieder Frau Konag bei uns begrüßen zu können. Ansonsten sind alle bekannten Lehrkräfte und Schulbegleiter wieder an Bord.

Corona-Maßnahmen:

Für die Schulkinder besteht keine Maskenpflicht! Auch die dringende Empfehlung betrifft nicht unsere Schülerinnen und Schüler. Ausnahme ist der Verwaltungstrakt. Hier besteht eine Maskenpflicht.

Sehr wichtig: Wir dürfen nur Schülerinnen und Schüler unterrichten, die keine Symptome der Krankheit Covid-19 (z.B. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung, Durchfall) aufweisen. Die auszufüllende Erklärung haben Sie bereits gestern erhalten. Ohne diese Versicherung, ist das Kind vom Unterricht und der Betreuung auszuschließen. Diese muss uns Montag früh vorliegen.

Die Erklärungen finden Sie auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulsystem/Downloads/Corona_Elternbrief_Schulbeginn.pdf

Bedenken Sie bitte, dass wir keine Ärzte sind. Diese Vorgaben sind vom Ministerium und wir haben danach zu handeln.

Unterricht ab dem 10.8.2020:

  • Alle Klassen kommen zeitgleich wie gewohnt wieder zur Schule. Den Stundenplan und weite

re erste Informationen erhalten die Kinder von ihrer Klassenlehrerin.

  • Die jeweiligen Jahrgänge bilden unsere sogenannten Kohorten, die sich vermischen können. (OGS, Pausen)

  • Die Abstandsregel ist für die Kohorten aufgehoben.

  • In den Klassenräumen und Toiletten sind Seife und Einwegtrockenhandtücher ausreichend vorhanden.

  • In den Fluren und in den Schuleingängen befinden sich Desinfektionsspender.

  • Es werden feste Ein - und ausgänge benutzt. Die 1., 2.Klassen und die DaZ-Klasse benutzen den Haupteingang, die 3. und 4.Klassen betreten über die Brandschutztreppe auf dem Schulhof das Gebäude.

  • Die Kinder betreten nicht selbstständig das Schulgebäude, sondern warten vor der Eingangstür. Für alle Klassen werden Sammelplätze mit Schildern markiert. Hier warten die Kinder, bis sie von der Lehrkraft reingerufen werden. Gut wäre es, wenn die Kinder beim ersten Mal von Ihnen gebracht werden.

  • Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kinder nicht zu früh oder zu spät in die Schule kommen.

  • Der Fahrradkeller ist geschlossen.

  • Die Garderoben werden aktuell nicht genutzt. Die Kinder behalten ihre Straßenschuhe an. Jacken werden mit in die Klasse benommen.

  • Der Milchverkauf hat weiterhin geschlossen, die Obst und Gemüselieferungen erhalten wir aber.

  • Bedenken Sie bitte, dass sich die Kinder keine Materialien von Mitschülern oder der Lehrkraft ausleihen können. Achten Sie deshalb bitte auf Vollständigkeit der Unterrichtsmaterialien.

  • In den Pausen halten sich die Kohorten an verschiedenen Plätzen auf dem Schulgelände auf. Hier nutzen wir auch das Sportgelände.

  • Besucher haben einen Mund- und Nasenschutz im gesamten Schulgebäude zu tragen.

  • Handhygiene: Wir achten darauf, dass sich die Kinder regelmäßig die Hände waschen. Zudem besteht die Möglichkeit sich die Hände zu desinfizieren. Bitte besprechen Sie mit ihren Kindern die Hygienemaßnahmen vorher.

  • Toiletten: Vor den Toiletten sind Abstandmarkierungen auf dem Boden platziert. An der Tür hängt ein Schild für „besetzt“ und „frei“.

Spätestens Anfang September werden Sie von mir weitere Informationen zum Schuljahr mit Terminen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz

Elternbrief vom 03.06.2020

Großhansdorf, 03.06.2020

Liebe Eltern,

zuerst möchte ich mich Ihnen mitteilen, warum Sie „erst“ eine Woche nach der Pressemitteilung des Landes weitere Informationen erhalten. Auch wir Schulleiter wurden von dieser Entscheidung völlig überrascht. Es gab keinerlei nähere Informationen, wie denn nun die Beschulung ab dem kommenden Montag genau ablaufen soll. Erste Informationen erhielten die Schulen erst am Freitag, späten Nachmittag. Nachfragen wurden teilweise gestern beantwortet. Seitdem sind wir dabei die nächsten Wochen zu organisieren.

Hier erhalten Sie nun die Informationen, wie es ab dem 08.Juni bis auf weiteres bei uns in der Schule weitergeht.

Sehr wichtig: Wir dürfen nur Schülerinnen und Schüler unterrichten, die keine Symptome der Krankheit Covid-19 (z.B. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung, Durchfall) aufweisen. Eine auszufüllende Erklärung wurde per Mail an alle Eltern verteilt (den Wortlaut sehen Sie weiter unten auf dieser Seite). Melden Sie sich gern, sofern wir Ihnen eine Erklärung in Papierform zukommen lassen sollen.

Ohne diese Versicherung, ist das Kind vom Unterricht und der Betreuung auszuschließen. Diese muss uns spätestens Montag früh vorliegen. Sollten Sie die Erklärung nicht ausdrucken können, langt uns auch die zweite Hälfte ab der Tabelle per Mail.

Bedenken Sie bitte, dass wir keine Ärzte sind. Diese Vorgaben sind vom Ministerium und wir haben danach zu handeln.

 

Unterricht ab dem 8.6.2020:

- Alle Klassen kommen zeitgleich wie gewohnt wieder zur Schule.

- Der Unterricht findet die ganze Zeit über im Klassenverband im Klassenraum statt. Es wird keine Durchmischung geben.

- Unterrichtet wird ausschließlich von zwei Lehrkräften, hauptsächlich der Klassenlehrerin. Wir konzentrieren uns auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch. Die Fächer Sport und Werken wird es nicht geben. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine Schulsachen mit dem Hausaufgabenplaner mitbringt.

- Die Abstandsregel ist für den Klassenverband aufgehoben.

- In den Klassenräumen und Toiletten sind Seife und Einwegtrockenhandtücher ausreichend vorhanden.

- In den Fluren und in den Schuleingängen befinden sich Desinfektionsspender.

- Es werden feste Schuleingänge benutzt. Neu!: Die 1. und 2.Klassen benutzen nun den Haupteingang, die 3. und 4.Klassen betreten über die Brandschutztreppe auf dem Schulhof das Gebäude.

- Die Kinder betreten nicht selbstständig das Schulgebäude, sondern warten vor der Eingangstür. Für alle Klassen werden Sammelplätze mit Schildern markiert. Hier warten die Kinder, bis sie von der Lehrkraft reingerufen werden. Gut wäre es, wenn die Kinder beim ersten Mal von Ihnen gebracht werden.

- Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Kinder nicht zu früh oder zu spät in die Schule kommen.

- Die Garderoben werden aktuell nicht genutzt. Die Kinder behalten ihre Straßenschuhe an. Jacken werden mit in die Klasse benommen.

- Der Milchverkauf hat bis zu den Sommerferien geschlossen, die Obst und Gemüselieferungen erhalten wir aber.

- Bedenken Sie bitte, dass sich die Kinder keine Materialien von Mitschülern oder der Lehrkraft ausleihen können. Achten Sie deshalb bitte auf Vollständigkeit der Unterrichtsmaterialien.

- Wir werden einen eigenen Pausenplan entwickeln. Hier nutzen wir auch das Sportgelände.

- Mund- und Nasenschutz: Es besteht weiterhin keine Pflicht, Masken zu tragen. Es gibt aber die Empfehlung vom RKI, welche zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Entscheidung liegt in diesem Fall erstmal bei Ihnen.

- Handhygiene: Wir achten darauf, dass sich die Kinder regelmäßig die Hände waschen. Zudem besteht die Möglichkeit sich die Hände zu desinfizieren. Bitte besprechen Sie mit ihren Kindern die Hygienemaßnahmen vorher.

- Toiletten: Vor den Toiletten sind Abstandmarkierungen auf dem Boden platziert. An der Tür hängt ein Schild für „besetzt“ und „frei“.

 

Betreuung bei den Turmgeistern:

- Die Betreuung der Kinder bei den Turmgeistern soll ebenfalls möglichst im Klassenverband erfolgen.

- Aus organisatorischen Gründen ist eine Frühbetreuung nicht möglich.

- Kurse finden nicht statt, die Unterstützung bei den Schulaufgaben ist möglich.

- Die Mensa bleibt geschlossen.

 

Anmeldung für die Turmgeister:

Bis Mittwoch 12:00 Uhr in der Vorwoche.

- Telefonisch von 8:00 Uhr-12:00 Uhr unter der Schulnummer 04102-62166

- per Mail unter ilka.bremer@ogs-schmalenbeck.de

 

Notbetreuung

Eine Notbetreuung findet nicht mehr statt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gertz