Schulkonferenz

Es finden pro Schuljahr ca. 2 Schulkonferenzen statt. Je nach Bedarf können es aber auch mehr sein.
Teilnehmen dürfen grundsätzlich alle Eltern der Grundschule Schmalenbeck; stimmberechtigt sind jedoch nur die gewählten Mitglieder der Schulkonferenz.

 

Mitglieder

Die Schulkonferenz der Grundschule Schmalenbeck setzt sich aus insgesamt 16 Mitgliedern zusammen: jeweils 8 Lehrkräfte und 8 Elternvertreter.

Die Mitglieder des Schulelternbeirats können alle Eltern, also auch Nichtelternvertreter, sein. Der Schulelternbeirat wählt 8 Mitglieder für die Schulkonferenz sowie mindestens 2 Vertreter; die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Schulkonferenzmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet, können sich aber von den gewählten Vertretern vertreten lassen.

 

Aufgaben

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. Dort werden z.B. Beschlüsse über die Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule oder die Ausgestaltung der Eingangsphase (also Klassenstufe 1 und 2) der Schule gefasst.

Auf der Schulkonferenz legt die Schulleitung ihren Rechenschaftsbericht ab.